Die Staatsanwaltschaft wird aktuell von mehreren Seiten umfassend kontrolliert. Einerseits systemintern innerhalb der einzelnen Staatsanwaltschaften, durch die Oberstaatsanwaltschaften sowie von der Justizministerin. Andererseits aber auch durch sonstige Instrumente, wozu etwa die ordentlichen Gerichte und das Parlament zählen. Das Parlament übt seine ex post Kontrolle dabei indirekt über das Interpellations- und Resolutionsrecht, die politische und rechtliche Verantwortlichkeit, Untersuchungssauschüsse und Berichte aus, wobei die Effektivität oft an der Verfassungswirklichkeit scheitert. Da die Weisungskompetenz der Justizministerin in der Kritik steht, wird nun die Schaffung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft angedacht. Diese Neugestaltung führt zwangsläufig zu einer Abänderung der bisherigen Kontrollrechte, wobei die nachträgliche Kontrolle durch das Parlament jedenfalls erhalten bleiben und die laufende, korrigierende Kontrolle durch Gerichte erfolgen soll.