Tiere, 2024, Heft 1, S. 22 - 28, merk.würdig

Menschenrechtsverletzung ohne Schadenersatzanspruch?

Zur Haftung der EU - Agentur Frontex nach WS u.a./Frontex

Am 6.9.2023 entschied das Gericht der Europäischen Union in der Rechtssache WS u.a./Frontex über den Schadenersatzanspruch einer syrischen Flüchtlingsfamilie gegen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex). Nach zahlreichen Berichten über Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen, war dies der erste Fall, in dem sich Frontex für seine Beteiligung an Menschenrechtsverstößen vor Gericht verantworten musste. In einem rechtlich unzureichend argumentierten Urteil wies das Gericht die Klage ohne Prüfung der Rechtswidrigkeit des Verhaltens von Frontex aufgrund eines mangelnden Kausalzusammenhangs ab. Als Folge dieses Urteils kann die Agentur für Verletzungen ihrer menschenrechtlichen Schutzpflichten de facto fast unmöglich vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist rechtstaatlich bedenklich, schadet der Glaubwürdigkeit der EU und wirft die Frage nach dem Wert grundlegender Menschenrechtsverpflichtungen auf, die in der Praxis nicht sinnvoll durchsetzbar sind.