Der Beitrag argumentiert, dass die gegenwärtige Debatte über Migration unter einem Mangel an positiven Zukunftsvisionen für eine Einwanderungsgesellschaft leidet. Die Diskussion über eine solche Einwanderungsgesellschaft der Zukunft bietet im europäischen Kontext zudem die Chance, das Verfassungsrecht der Union stärker zu konkretisieren und die europäische Gesellschaft als politische Gemeinschaft zu konstituieren. Dafür bedarf es allerdings eines interaktiven und partizipativen Integrationsverständnisses, das auf Wechselseitigkeit beruht und auf den Werten des Art 2 EUV aufbaut.