Ein Streifzug durch die erste verwaltungsgerichtliche Judikatur

Mit Aufhebung der verfassungsgesetzlichen Amtsverschwiegenheit und Einführung einer allgemeinen Informationsfreiheit sollte ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden, um staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme zu machen; so ist es jedenfalls in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage festgehalten, auf deren Grundlage das Grundrecht auf Zugang zu Informationen (Art 22a B-VG) und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschlossen wurden. Mit diesem neuen Informationsregime wurde insbesondere auch der Zugang zu Informationen von staatsnahen Unternehmen eröffnet. Der Beitrag analysiert die auf staatsnahe Unternehmen anwendbaren Regelungen und arbeitet die erste verwaltungsgerichtliche Judikatur dazu auf.