Der Beitrag untersucht die verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Rechtsschutzsystem in der Schule. Einfachgesetzlich schränkt das Schulunterrichtsgesetz den Kreis der anfechtbaren Entscheidungen ein. Während diese Einschränkung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Rechtsstaatsprinzip im Einklang steht, gebietet die grundrechtliche Sicht eine partielle Erweiterung des Rechtsschutzes. Die Betrachtung als Rechtsverhältnis verdeutlicht die Fülle an rechtsschutzlosen hoheitlichen Handlungen in der Schule. Rechtspolitisch muss das kein Missstand sein. Vielmehr empfiehlt sich eine Beschränkung des Rechtsschutzes auf wesentliche Entscheidungen bei hoher Prüfdichte anstatt viele Entscheidungen nur oberflächlich zu prüfen.
Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Überlegungen zum Rechtsschutzsystem im Schulrecht