Zur Herausforderung des Werkbegriffs durch generative KI

Der Aufstieg generativer KI stellt das traditionelle Konzept der Urheberschaft und die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Frage. Im Mittelpunkt des kontinentaleuropäischen Urheberrechts steht ein grundlegend anthropozentrisches Konzept der Urheberschaft, das den einzigartigen geistigen Beitrag eines menschlichen Schöpfers voraussetzt, um Rechtsschutz zu gewähren. Durch die Einbeziehung poststrukturalistischer Theorien am Beispiel von Denkern wie Foucault und Barthes legt dieser Beitrag nahe, dass Urheberschaft eher eine historisch flexible Funktion sozialer und rechtlicher Zuschreibung ist als eine unveränderliche Wahrheit. Die anschließende Analyse des Artikels unterscheidet zwischen der Input-Phase, in der KI-Modelle anhand bestehender geschützter Werke trainiert werden, und der Output-Phase, in der das Fehlen eines eindeutigen menschlichen Schöpfers die Frage der Urheberschaft erschwert. Letztendlich zeigt der Beitrag Raum für eine dynamische Weiterentwicklung der rechtlichen Strukturen auf, hin zu kollektiven Lizenzierungsmodellen und präziseren Definitionen der Mensch-Maschine-Zusammenarbeit.