Der Beitrag untersucht aus rechtssoziologischer Perspektive den wirksamen Zugang zum Recht zwischen normativem Anspruch und sozialer Wirklichkeit. Ausgehend vom Konzept des „juristischen Feldes“ (Bourdieu) analysieren die Autor:innen Kostenhilfesysteme (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) sowie den Zugang zum Gewaltschutzrecht in Berlin empirisch. Die Daten zeigen einen drastischen Rückgang der Inanspruchnahme staatlicher Kostenhilfe und strukturelle Hürden im Gewaltschutzverfahren. So entstehen erhebliche Diskrepanzen zwischen dem rechtsstaatlichen Versprechen gleicher Rechtsschutzmöglichkeiten und der tatsächlichen Praxis im juristischen Feld, wodurch soziale Ungleichheiten reproduziert und verstärkt werden.