Verfahrensrechtliche Grenzen eines materiellen Maßstabs

Der Beitrag untersucht den Kindeswohlmaßstab des § 138 ABGB. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Obsorge- und Kontaktrechtsentscheidungen häufig auf außergerichtlich erzeugten Einschätzungen beruhen, zunehmend auf solchen der Familiengerichtshilfe. Anhand der typischen Entscheidungsgenese im Pflegschaftsverfahren wird gezeigt, dass sich die maßgebliche Bewertung oft bereits in einer Phase ausbildet, die dem eigentlichen Gerichtsverfahren vorangeht. Demgegenüber verlangt das Kindeswohl als unbestimmter Rechtsbegriff eine eigenständige richterliche Konkretisierung durch Gewichtung der gesetzlich relevanten Kriterien. Die Rechtsprechung qualifiziert Kindeswohlabwägungen jedoch weitgehend als einzelfallbezogen und entzieht sie damit einer höchstgerichtlichen Kontrolle. Dadurch droht der Kindeswohlmaßstab seine eigentliche Funktion zu verlieren und zu einer reinen gerichtlichen Bestätigung außergerichtlicher Einschätzungen zu verkommen. Der Beitrag arbeitet die daraus folgenden Anforderungen an die richterliche Begründung aus.