Betriebswirtschaftslehre für Juristen

Die zu erforschenden Zusammenhänge
Zur Vermeidung des Dilettantierens beschränkt sich die Betriebswirtschaftslehre in ihrem Selbstverständnis auf die Dimension, die mit der Nutzenstiftung durch Gütererzeugung und der Einkommensbildung zusammenhängt.
Dem ebenfalls weit verbreiteten Dilettieren auf dem Gebiet des Zusammenhängens von Dimensionen ist dagegen auch mit Beschränktheit nicht beizukommen.

Kein Zweifel möglich
Beobachtungen zeigen, dass die Institutionen, in denen Güter für fremden Bedarf erzeugt werden (Betriebe), nicht von selbst entstehen. Es ist bis heute kein Betrieb angetroffen worden, der von selbst entstanden wäre. Da auch keine Umstände erkennbar sind, dass Betriebe in Zukunft von selbst entstehen könnten, ist diese Aussage ein wissenschaftliches Gesetz (= nomologische Hypothese).

Individualismus
Da Betriebe von individuellen Personen gegründet und geführt werden, werden sie in einem gewissen Ausmaß zunächst durch die individuellen Eigenschaften dieser Person geprägt.
Kollektivistisch eingestellte Verpackungsmaschinen werden seit Bekanntwerden dieser Umstände wegen Charakterlosigkeit von der Betriebsgründung ausgeschlossen.

In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet man Personen, die einen Betrieb gründen, als "Unternehmer". Daraus entwickelt der Meister eine Beweiskette von berückender Stringenz: Daher kann das Gesetz vom Nichtselbstentstehen der Betriebe auch wie folgt formuliert und in seiner Bedeutung dargelegt werden: Ohne Unternehmer keine Betriebe; ohne Betriebe keine Arbeitsplätze. Daraus folgt: ohne Unternehmer keine Arbeitsplätze und damit kein Wohlstand. Das war wahrscheinlich nur als erkenntnistheoretisches Fallbeispiel gedacht: Aussagen, die schon im Zeitpunkt ihrer Formulierung nicht durch stützende Fälle bekräftigt (= verifiziert) werden, sind keine wissenschaftlichen Aussagen.

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Alle Zitate aus: "Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (für Juristen), Band I, Ausgewählte Kapitel aus der Methodologie und Entstehungstheorie von o.Prof.Dr.Dr.h.c.E. Loitlsberger.