Bearbeitungen spielen in Form von Covers im Musikbetrieb eine große Rolle. Besonderheiten der Populärmusik führen dazu, dass sich viele Covers trotz beachtlichem Abstand zum Original untereinander stark ähneln. Hierin liegt ein Risiko begründet, dass einzelne Covers nicht nur mit den Rechten der*des Urhebers*Urheberin des Originals, sondern auch mit denen der covernden Person in Konflikt geraten. Die unkritische Anwendung von in der Lehre entwickelten Maßstäben für die Erlangung von Bearbeiter*innenurheberrecht auf Werke der Populärmusik birgt die Gefahr, Covernde zu leichtfertig dem Risiko eines Urheberrechtstreits auszusetzen. Im Versuch, Grundsätze des Urheberrechts typischen Praktiken des Coverns von Pop-Stücken gegenüberzustellen und sie miteinander in Einklang zu bringen, werden Fragestellungen vorgeschlagen, anhand derer die schützenswerten Interessen covernder Musiker*innen gewahrt werden sollen, ohne die allgemeine Schaffensfreiheit übergebührlich einzuschränken.
Coverversionen von Stücken der Populärmusik als urheberrechtliches Problem
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