Historikerkommission und Vermögensrestitution, 2003, Heft 1, S. 4 - 5, recht & gesellschaft

Rechtspositivismus und Wirklichkeit des Rechts

Der Positivismus in der Philosophie und in den Wissenschaften ist der Sache nach alt. Die Bezeichnung hat sich im 19. Jahrhundert etabliert. Im Kern geht es um ein Konzept der Wirklichkeit und der Erkenntnis, das vom „Positiven“, d.h. vom Gegebenen, Tatsächlichen, Sicheren, Zweifellosen ausgeht. Das Konzept richtet sich gegen Metaphysik, Spekulation und Intuitionismus. Für „positive“ Wissenschaft ist nur das zugänglich, was allgemein beobachtbar, erfahrbar und erklärbar ist.