Jeder Mensch?, 2022, Heft 4, S. 492 - 501, thema

Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung

Das Recht auf digitale Selbstbestimmung und das Verbot der Ausforschung oder Manipulation von Menschen

Ferdinand von Schirachs Vorschlag neuer Grundrechte für Europa beinhaltet unter anderem das Recht auf digitale Selbstbestimmung sowie die damit inhaltlich verknüpften Verbote, Menschen mithilfe digitaler Technologien auszuforschen oder zu manipulieren. Der Grundrechtsvorschlag wendet sich gegen eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, zumal die Digitalisierung kontinuierlich voranschreitet, mit ihr aber auch der Umstand, dass Freiheit und Gleichheit der Bürger:innen respektive ihrer Fähigkeit selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, immer stärker unter Druck geraten. Der vorliegende Beitrag befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, ob ein Grundrecht auf digitale Selbstbestimmung, wie es Schirach vorschlägt, in das System der GRC aufgenommen werde sollte.