Vorschläge zur Wohnungsgemeinnützigkeit und zum Mietrecht

„Leistbares Wohnen“ steht seit Jahren immer wieder im Fokus verschiedener stakeholder unserer Zivilgesellschaft, manchmal auch im Zentrum des medialen Interesses und - besonders in Vorwahlzeiten - in der Aufmerksamkeit der politischen Parteien. Vor allem in Ballungsräumen hat der freie Markt ein auch für Normalverdiener_innen leistbares Angebot nicht geschaffen, im Gegenteil: Er hat dieses sogar noch verknappt; europäische Großstädte wie London, Paris und München sind dafür beispielgebend. Die prinzipielle Verantwortung des Staates und der Gesellschaft für die Leistbarkeit des Wohnens für alle Bevölkerungsschichten zu sorgen, wird im Allgemeinen bejaht. Welche Maßnahmen man dafür ergreifen sollte, da gehen die Meinungen aber durchaus weit auseinander. In Österreich wird traditionell einem zu geringen Bestand an leistbarem Wohnraum hauptsächlich durch drei Säulen entgegengewirkt; durch die Anwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG) auf Wohneinheiten vornehmlich im Altbaubestand, die Gestaltung des gemeinnützigen Sektors (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG) und mittels der Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnaussanierung, die seit 1989 in der Kompetenz der Länder ist.

 

Im juridikum 3/2020 wurden vom Autor bereits einige Spielfelder, auf denen in Richtung mehr leistbares Wohnen interveniert werden kann, einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen und auch mögliche Verbesserungen zu den Themenfeldern Wohnbauförderung und Bodenpolitik angesprochen. Themen dieses Beitrages sind ausführlichere Analysen und Vorschläge rund um das Wohnzivilrecht, und zwar zum Mietrecht und zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.