Fremdbestimmung und innere Unterdrückung

Im Konflikt zwischen Israel und der Hamas steht neben den individuellen Menschenrechten und dem ius in bello auch das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes im Mittelpunkt. Daraus folgt nicht nur das Recht auf einen eigenen Staat, sondern auch auf Repräsentativität und die Wahrung politischer Grundrechte: Die Hamas ist daher keine „Befreiungsorganisation“ im Sinne des Selbstbestimmungsrechts. Vielmehr hat das palästinensische Volk sogar ein zweifaches Recht auf Widerstand: nicht nur gegen Israel, sondern auch gegen die Hamas.