Der VwGH stellte in einer langjährigen Auseinandersetzung zwischen der Stadt Wien und einem Bestattungsunternehmen klar, dass gehäufte Privatbegräbnisstätten zur Beisetzung von Leichenasche in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander auch bei fehlender äußerer Erkennbarkeit zum Entstehen einer Bestattungsanlage führen können. In einem solchen Fall liegt für weitere Privatbegräbnisstätten, die ex lege nur „außerhalb einer Bestattungsanlage“ bewilligt werden dürfen, ein Bewilligungshindernis vor. Im November 2023 beschloss der Wiener Landtag eine Novelle, die auch klarstellende Neuerungen für Privatbegräbnisstätten bringt.