Rechtsgeschichtliche Anmerkungen

Das Verhältnis des Menschen zu Tieren hat sich über die Jahrhunderte deutlich gewandelt. Standen im Mittelalter der wirtschaftliche Wert und Nutzen von Tieren sowie die Tierschaden-Regulierung im Vordergrund, so traten in der Frühen Neuzeit im Rahmen der Polizeigesetzgebung Bestimmungen zur Seuchenprävention und -bekämpfung hinzu. Die bereits im Mittelalter nachweisbare Tötung von Tieren als Strafverschärfung oder als Folge des Delikts der Bestialität setzte sich auch in der Frühen Neuzeit fort und fand erst im Zuge der Aufklärung ein Ende. Forderungen nach einem rechtlich verankerten Tierschutz traten erst Ende des 18. Jahrhundert auf, und wurden im Laufe des 19. Jahrhunderts auch in den deutschen Ländern und Österreich umgesetzt. Ende des 20. Jahrhunderts ging man schließlich davon ab, Tiere als bloße Sachen anzusehen und im Unterschied zu den verstärkten tierschutzrechtlichen Bestrebungen va im Bereich der Tierversuche lehnt der „Neue Tierschutz“ jede Form der Tiernutzung ab.