Am Beispiel der Dokumentationsstelle Politischer Islam
Seit die sog Islam-Landkarte, die von der Dokumentationsstelle Politischer Islam finanziell unterstützt wurde, 2021 Schlagzeilen machte, ist wieder Ruhe um sie eingekehrt. Nur wenig Aufmerksamkeit wurde damals der Tatsache geschenkt, dass das durch die oder mit Unterstützung der Dokumentationsstelle produzierte Wissen eine spezifische Nähe zur staatlichen Verwaltung aufweist. Im Folgenden wird dieser Zusammenhang in den Blick genommen und die Frage aufgeworfen, ob vor dem Hintergrund des COFAG-Erkenntnisses des VfGH die Dokumentationsstelle Politischer Islam (zumindest teilweise) als Ausgliederung staatlicher Verwaltung anzusehen wäre und dementsprechend einer gesetzlichen Grundlage bedarf.