Haft und Haftbedingungen nach der GEAS-Reform

Der Beitrag beleuchtet im ersten Teil die Regelungen zu Haft und Haftbedingungen im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab Juni 2026 wirksam werden. Dabei wird deutlich, dass Migrationshaft im neuen System zunehmend zur Standardmaßnahme wird. Die Vielzahl an neu geschaffenen Haftgründen und die Ausweitung haftähnlicher Unterbringungsformen lassen eine strukturelle Ausweitung von Freiheitsentzug erwarten, während die vorgesehenen rechtlichen Schutzmechanismen unzureichend sind.

Exemplarisch werden in einem zweiten Teil die Haftbedingungen in Österreich untersucht. Die Defizite der Anhalteordnung und die Praxis in Polizeianhaltezentren sowie im Anhaltezentrum Vordernberg – etwa eingeschränkter Zugang zu Information, Rechtsberatung und sozialen Kontakten sowie disziplinäre Maßnahmen wie Einzelhaft – verdeutlichen, dass sich diese abstrakten Schwächen in der Praxis zuspitzen und menschenrechtliche Garantien regelmäßig unterlaufen werden.