juridikum 1/2024, Thema: Tiere, 2024, Heft 1, S. 137 - 139, nach.satz

Die Jurist*innen

Feministischer Verein für Frauen und nicht-binäre Personen im Recht

1988 als feministischer Verein für Frauen in juristischen Berufen und Studentinnen der Rechtswissenschaften gegründet, öffneten sich „die Jurist*innen“ 2023 auch für nicht-binäre Personen.

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 539 - 547, thema

“Ally” or “enemy”?

Law and the forced and coerced sterilization of Romani women

Der Beitrag untersucht die Entscheidungen V.C. v. Slowakei (EGMR) und A.S. v. Ungarn (CEDAW-Kommittee) betreffend Zwangssterilisierungen an Romnja. Bemerkenswert ist, dass die Praxis klar als Menschenrechtsverletzung erkannt, jedoch die strukturelle und intersektionale Dimension der Fälle weitgehend ignoriert wurde. Es zeigt sich die paradoxe Natur des Rechts: Einerseits kann es als „Verbündeter“ für NGOs und Menschenrechtsorganisationen betrachtet werden, weil es Sichtbarkeit für Problemlagen erzeugt. Andererseits behält es insofern seine historische Rolle als „Gegner“, als die vergeschlechtlicht rassistische Unterordnung von Romnja nicht adäquat adressiert wird. Der Beitrag stellt die Frage, inwiefern dadurch struktureller Rassismus gestärkt und stillschweigend einer eugenischen sozialen Norm entsprochen wird, welche die Reproduktion jener zu verhindern sucht, die als „unwert“ oder „untauglich“ für die Gesellschaft gelten.

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 519 - 521, thema

Rassistische Polizeigewalt in Österreich

Perspektiven aus der juristischen Beratungspraxis

Seit einigen Jahren beobachten wir sowohl in der Politik als auch in den Medien eine vermehrte Diskussion über rassistische Polizeigewalt. Obwohl dieser Diskurs in erster Linie mit den USA verbunden wird, stellt Rassismus innerhalb der Polizei auch in Österreich eine wesentliche sehr aktuelle Problematik dar. Nicht nur berichten Betroffene immer öfter von ihren schockierenden Erlebnissen, auch belegen Studien und Umfragen, dass Österreich in facto auch im Europavergleich mehrfach am schlechtesten abschneidet. Um Betroffenen in der Praxis den Zugang zum Recht zu ermöglichen, ist Veränderung dringend notwendig. Der nachstehende Artikel erläutert, mit welchen Schwierigkeiten Betroffene von rassistischer Polizeigewalt unter anderem konfrontiert werden.

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 512 - 515, thema

Bekämpfung des Rassismus und der Diskriminierung in Deutschland

Aktueller rechtlicher Kontext

Dieser Artikel bietet einen Überblick über den aktuellen rechtlichen Kontext im Hinblick auf die Bekämpfung des Rassismus und der rassischen Diskriminierung in Deutschland. Das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot wegen der Rasse hat bisher ein Schattendasein geführt. Es wurde vom BVerfG kaum behandelt. In den letzten Jahren haben vor allem Racial-Profiling-Fälle zu einer Entwicklung der Rsp mit Bezug auf Art 3 Abs 3 S 1 GG beigetragen. Die rassistischen Anschläge in Hanau im Jahr 2020 und der Mord an dem Afroamerikaner George Floyd haben eine Rassismusdebatte angestoßen, die zu einer größeren Aufmerksamkeit für den Rassismus und die strukturelle Diskriminierung geführt hat. Der Diskurs um den Rassebegriff, der seit Jahren geführt wird, wurde mit der Forderung wieder aufgegriffen, Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen.

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 516 - 518, thema

Relevante Bestimmungen gegen rassistische Diskriminierung und Rassismus im Allgemeinen – ein Überblick

Es gibt eine Vielzahl an völker-, europarechtlichen, sowie nationalen Bestimmungen, die die Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung bzw Rassismus im Allgemeinen vorsehen. Dennoch ist struktureller Rassismus auch in Österreich weiterhin gegenwärtig und bedarf zusätzlicher systemischer Antworten und einer genaueren Betrachtung.

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 476 - 481, thema

Critical Race Theory

Dieser Beitrag stellt die Geschichte und Grundzüge der Critical Race Theory (CRT) vor. Die Hauptthese ist, dass ein solcher Ansatz nicht nur einen wertvollen Beitrag im Rahmen juristischer Analysen leistet, sondern auch zu grundlegenderen Veränderungen und der Diversifizierung von Rechtsdebatten und -analysen beiträgt und nicht zuletzt auch einen besseren Schutz für racial minorities bietet.

juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 320 - 330, recht & gesellschaft

Diskriminierung beim Zugang zur oberösterreichischen Wohnbeihilfe

17 Klagen anhängig – Entscheidung des EuGH liegt vor

2018 wurde unter der schwarz-blauen Landesregierung in Oberösterreich der Zugang zur Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige massiv eingeschränkt. Bereits bestehende zusätzliche Erfordernisse für den Bezug von Wohnbeihilfe wurden verschärft, zusätzlich wurde von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen plötzlich ein formaler Nachweis von Deutschkenntnissen verlangt. Von diesen Verschärfungen waren rund 3.100 Haushalte betroffen, die für den Erhalt von angemessenem Wohnraum auf die Wohnbeihilfe angewiesen sind. Eine Musterklage des Klagsverbands führte zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Linz an den EuGH in dieser Frage. Die Entscheidung des EuGH liegt nunmehr vor.

juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 164 - 173, recht & gesellschaft

Automatisch ein Problem

Gesichtserkennungstechnologie in der Strafverfolgung

Laut dem Bundesministerium für Inneres ist der Einsatz der Gesichtserkennungssoftware vom Probebetrieb in den Regelbetrieb übergegangen. Neben der generellen Kritik am Einsatz von derartiger Software – negative Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte – ist es auch fraglich, ob der Einsatz in Österreich eine ausreichende rechtliche Deckung findet. Dieser Beitrag möchte aufzeigen, welche grund- und menschenrechtlichen Risiken sich aus dem Einsatz derartiger Gesichtserkennungstechnologien ergeben und die Situation in Österreich beleuchten.

juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 271 - 275, nach.satz

Wer war Pauli Murray (1910–1985)?

Hinter den Kulissen und der Zeit voraus

Sowohl die in den USA des 20. Jahrhunderts wirksamen Herrschafts- und Ungleichheitsverhältnisse als auch die sozialen Bewegungen dagegen kreuzen sich in Pauli Murrays Lebensgeschichte (1910-1985) in exemplarischer Weise. Sie war als Aktivistin und Juristin in der Arbeiter:innenbewegung, der Schwarzen Bürgerrechtsbewegung und der Frauenbewegung aktiv und gilt als intersektionale Vordenkerin. Mit ihren juristischen Argumentationen war sie vielfach ihrer Zeit voraus und Wegbereiterin für entscheidende Rechtsentwicklungen. Ihre Biographie nicht nur die Geschichte einer Schwarzen Juristin, die sich dem Kampf für Menschenrechte und Gerechtigkeit verschrieb, sondern auch die Geschichte einer nicht-binären/transidenten Person, die ihre Geschlechtsidentität aufgrund der gesellschaftlichen Umstände zeitlebens weitgehend unter Verschluss hielt. Der vorliegende Beitrag macht einführend mit Pauli Murray und ihrem Wirken bekannt.