NEUE UMWELTGESETZE

Das Abfallrecht entwickelt seit circa einem Jahr formell eine hohe Dynamik. So wurde ein Altlastensanierungsgesetz beschlossen. Ein Abfallwirtschaftsgesetz befindet sich in der Begutachtungsphase. Ob sich jedoch durch diese Gesetze an der österreichischen Müllsituation etwas ändern wird, ist höchst zweifelhaft. Altlasten sind aufgelassene oder nicht mehr betriebene Abfalldeponien. Sie stellen eine unkalkulierbare Gefahr für die Umwelt dar, weil Sickerwässer daraus bis zum Grundwasser vordringen können. In Österreich sind derzeit an die 3000 Altlasten bekannt. Eine wesentlich höhere Zahl wird vermutet. Bisher hatte jedoch noch niemand Verantwortlicher Interesse an der Erfassung all dieser "stillen Zeitbomben". 
 Altlastensanierung durch Neulastenschaffung? Diese Situation soll nun durch das im Juni 1989 im Parlament beschlossene Altlastensanierungsgesetz (AltlastensanG) geändert werden. Neben Bestimmungen über das Aufsuchen von Altlasten enthält das Gesetz im Wesentlichen Vorschriften über die Finanzierung der Altlastensanierung und deren Durchführung. Die Finanzierung soll auf folgende Weise ablaufen: Jeder, der Abfälle deponiert, zwischenlagert oder ausführt, hat einen Beitrag zu leisten. Dieser beträgt bei gefährlichen Abfällen 200,- ÖS und bei allen übrigen Abfällen 40,- ÖS je angefangene Tonne. Diese Art der Finanzierung erscheint prima facie recht sinnvoll. So ist auch in den Erläuternden Bemerkungen zu dem Gesetz zu lesen, dass die Anknüpfung an das Deponieren "umweltpolitisch und abfallwirtschaftlich sinnvoller sei, als eine Abgabe des Sondermüllerzeugers, da damit Anreize zur Abfallverwertung ausgelöst werden." Doch wäre es nicht noch sinnvoller, Industrie und Gewerbe zur Abfallvermeidung zu veranlassen? Bedeutet die zitierte Aussage nicht vielmehr, dass die Entsorgungswirtschaft zur Abfallverwertung angehalten werden soll, Gewerbe und Industrie aber geschont werden auf Kosten der von hochoffiziellen Stellen immer wieder als höchste Priorität bezeichneten Abfallvermeidung? Abgesehen davon sprechen auch verwaltungsökonomische Überlegungen d Bild 1: Bitte Warten afür, beim Erzeuger anzuknüpfen. Denn es verfügt kaum eine Deponie in Österreich über eine Umzäunung, über Messeinrichtungen oder über qualifiziertes Personal. Von einigen kritischen Stellen wird dieses Gesetz unter anderem deshalb als nicht vollziehbar bewertet. Aber auch eine andere Gefahr zeigt sich. So schrieb schon das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen in seiner Stellungnahme: "Es ist zu befürchten, dass Sonderabfallbesitzer, die abgesicherten Deponien meiden und ihre Abfälle lieber unkontrolliert und abgabenfrei ablagern." Diese Prognose hat ihre erschreckenden Hintergründe in folgenden Tatsachen: Obwohl das schon seit nunmehr beinahe sechs Jahren geltende Sonderabfallgesetz unter anderem auch der Information dienen soll; gibt es bis heute keine verlässlichen gesamtösterreichischen Daten über Qualitäten, Mengen und Entsorgungswege von Sonderabfall. Nach Angaben der Bundesländer fielen 1987 rund 300.000 Tonnen gefährlicher Sonderabfälle an, Schätzungen des Umweltministeriums über das tatsächliche Aufkommen bewegen sich aber in einer Größenordnung von 400.000 Tonnen bis 500.000 Tonnen pro Jahr. Ein Teil davon wird jährlich in den Entsorgungsbetrieben Simmering entsorgt. Deren Gesamtkapazität beträgt aber nur circa 120.000 Tonnen pro Jahr. Über den Verbleib der übrigen Mengen gibt es keine Angaben. Es ist zu vermuten, dass ein beträchtlicher Teil auf normalen Hausmülldeponien oder anderen nicht dem Stand der Technik entsprechenden Deponien landet. Bezeichnend für die österreichische Umweltpolitik ist die Zusammensetzung der Altlastensanierungskommission. Diese auf Grund des Altlastensanierungsgesetzes eingerichtete Institution hat die Aufgabe, den Umweltminister in den Angelegenheiten Altlasten und Abfallbehandlungsanlagen zu beraten. Dieser Kommission gehören also nun an: Politische Vertreter verschiedener Bundesministerien, der Länder, des österreichischen Städtebundes und des österreichischen Gemeindebundes. Weiters die Vertreter der Sozialpartnerschaft. Nicht vertreten sind "scheinbar natürlich" (klingt doch herrlich absurd in diesem Zusammenhang) Natur- und Umweltschutzorganisationen, Bürgerinitiativen und Betroffene. Diese haben sich vielmehr weiterhin mit einem Informationsdefizit herumzuplagen und sind hinsichtlich der Vertretung ihrer Interessen "auf die Straße angewiesen". Seit Dezember liegt der Entwurf zu einem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) vor. Neu an diesem Gesetz ist insbesondere, dass auch dem Problem Abfallvermeidung neben den anderen abfallpolitischen Zielen der Abfallverwertung und Abfallbehandlung ein eigener Abschnitt gewidmet wurde. 
 Abfallwirtschaft: Umwelt kann warten Konkrete Maßnahmen lassen sich daraus aber noch nicht ableiten. Diese sind zukünftigen Verordnungen vorbehalten. So können Kennzeichnungspflichten, Pflichten zu getrennter Behandlung, Rücknahme-, Pfand- und Verwertungspflichten sowie Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Erzeugnisse angeordnet werden. Diese potentiellen Mittel sinnvoller Abfallvermeidung sind aber keineswegs neu. Schon § 10 des Sonderabfallgesetzes enthält derzeit (und schon seit sechs Jahren) ähnliche Möglichkeiten. Es wurden in diesem Zusammenhang auch immer wieder Maßnahmen wie ein Verbot von PVC oder Aludosen gefordert. Doch leider hat es bis jetzt noch kein dafür verantwortlicher Politiker gewagt, gegen die Interessen der Wirtschaft anzutreten. So gab es zum Beispiel vor dem Sommer Verhandlungen zwischen den Grünen und Ministerin Flemming. Dabei hat man sich auf einen Katalog von Maßnahmen geeinigt, wie zum Beispiel: Verbote von PVC, Asbestzement, Aludosen und Einweggetränkeverpackungen. Außerdem plane man einen "Ausstieg aus der Müllverbrennung in ganz Österreich". Doch scheinbar war man sich schon bei den Verhandlungen bewusst, dass die reale politische Durchsetzbarkeit in naher Zukunft nicht möglich ist. So meldete Frau Flemming bei den Verhandlungen gleich die Bedenken an, "die für die Erlassung der Verordnungen notwendige Unterschrift des Wirtschaftsministers nicht zu bekommen". Nach neuesten Informationen plant man nun auch, die Bestimmungen über Maßnahmen der Abfallvermeidung zu erweitern. Es soll danach nicht nur möglich sein, durch Verordnungen direkt bestimmte Maßnahmen zu setzen, sondern es soll auch die Möglichkeit sogenannter Zielverordnungen geben. Diese haben den Zweck, die Wirtschaft auf sanfte Art und Weise zu veranlassen, die entsprechenden Maßnahmen eigeninitiativ zu setzen. Erst wenn diese Verordnungen ihre Ziele nicht erreichen, sollen effektive Maßnahmen gesetzt werden. Das heißt: Es werden weiterhin die teilweise schon seit mehr als zehn Jahren geforderten notwendigen Maßnahmen zu einer sinnvolleren Abfallpolitik auf sich warten lassen. Daran wird auch das AWG nichts ändern.

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Bild 1: Bitte Warten