juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 447 - 454, recht & gesellschaft

Gesprochenes Recht?

Geht man Phänomenen wie der Regierungskommunikation zur ersten Lockdown-Verordnung im Frühjahr 2020 näher nach, so zeigt sich, dass de facto alle Handlungsformen der Verwaltung potentiell mündlich, also durch gesprochene Sprache, gesetzt werden können: Von Verordnungen über Weisungen bis zur öffentlichen Verwaltungskommunikation als Kategorie der schlichten Hoheitsverwaltung, wie etwa auch die besagte Regierungskommunikation, die als subnormativ verhaltenssteuernd intendierte Mitteilung der Rechtsauffassung der Regierungsmitglieder gefasst werden kann. Die Rechtsstaatsjudikatur schiebt der Volatilität der gesprochenen Sprache weitgehend einen Riegel vor. Auf die Formen der schlichten Hoheitsverwaltung hat sie allerdings kaum Zugriff; als rechtsstaatliche Reißleine kann hier momentan nur das allgemeine Verwaltungsrecht dienen, das genauer hinsehen muss, je subtiler der Staat steuert.

juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 291 - 295, merk.würdig

Autokratisierungstendenzen

Institutionenkonflikte und fehlende demokratische Gesinnung

Angriffe auf den Rechtsstaat, Missachtung des Parlaments und seiner Kontrollfunktion, steigender parteipolitischer Zugriff auf die Medien: Österreich zeigt in jüngster Zeit Entdemokratisierungstendenzen, die sich in die globale dritte Welle der Autokratisierung einreihen. Internationale Demokratieindices weisen Österreich ua im Bereich der politischen Kultur nunmehr als „beschädigte Demokratie“ aus. Die Coronakrise und der zeitgleich abgehaltene Ibiza-Untersuchungsausschuss verdeutlichten allerdings nicht nur die Schwächen der demokratischen Praxis, sondern belegten auch die in der Literatur genannten Stützen der Demokratie, die neben einer wachsamen Zivilgesellschaft va in der unabhängigen Justiz und im öffentlichen Dienst zu finden sind.