juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 260 - 269, thema

Im Schatten der Hochrisikofälle

Zum Verhältnis von Risikoeinschätzungsinstrumenten und den Grenzen der Interventionen bei häuslicher Gewalt

Der zunehmende Fokus staatlicher Interventionen auf sogenannte Hochrisikofälle, mit dem Ziel die Zahl an Femiziden zur verringern, materialisiert sich unter anderem gegenwärtig in einer ubiquitären Anwendung sogenannter Risikoeinschätzungstools. Während der Fokus auf Hochrisikofälle fraglos am Schutz akut gefährdeter Personen interessiert ist, ist er zugleich aber Ausdruck einer strategischen Lenkung knapper (und verknappter) Ressourcen, sowie der Grenzen der Handlungsrepertoires intervenierender Apparate. Risikoeinschätzungstools nutzen Wissen über strukturelle Dynamiken von Gewaltbeziehungen, sowie statistisch aussagekräftige Verhaltensindikatoren, um eine zur Zahl verdichtete Gewalttätigkeit zu diagnostizieren. Dabei wohnt diesen Instrumenten das Begehren inne, heute, anhand eines begrenzenden Fragenkatalogs, ein Wissen über den zukünftigen Verlauf einer Gewaltbeziehung erlangen zu können. Der Wunsch mittels hellseherischer Technik(en) genau die bedürftigsten Fälle für öffentliche Hilfestellungen herauszupräparieren und in der Anwendung begrenzter Ressourcen zu privilegieren, ist jedoch symptomatisch für vorherrschende strukturelle Probleme. Mit Bezug auf 45 qualitative Interviews in drei Sektoren der österreichischen Interventionslandschaft (Polizei, Gewaltschutz, Medizin) wird dargelegt, welche Grenzen staatlicher Interventionen durch die Differenz zwischen dem ausgesprochenen Nutzen von Risikoeinschätzungstools und ihrer tatsächlichen, praktischen Funktion in der täglichen Arbeit unterschiedlicher Apparate sichtbar werden.

juridikum 2/2022, Thema: Femizid, 2022, Heft 2, S. 240 - 251, thema

Häusliche Gewalt

Eine rechtliche Definitionsfrage?

Eine vereinheitlichte Problemdefinition häuslicher Gewalt unterstützt multidisziplinäre Kooperation und ist jedoch hierzulande weder im rechtlichen Bereich zu finden noch in anderen Sektoren. Zwar sind in der Literatur unterschiedliche Formen häuslicher Gewalt definiert, sie entziehen sich jedoch der empirischen Erfassung des Phänomens durch die Kriminalstatistik, wodurch zielgerichtete Maßnahmen erschwert werden. Hier knüpft der Beitrag an: gestützt auf nationale und internationale Daten, wird die Frage aufgeworfen, welche Formen von häuslicher Gewalt in der Kriminalstatistik abgebildet werden und welches Verhalten damit gerahmt wird. Im Fokus der Analyse stehen dabei die Formen von Gewalt in Intimpartnerschaften, die mit strafrechtlich relevanten Handlungen verknüpft sind und mit einem besonders hohen Risiko für einen Femizid einhergehen. Darauf basierend wird aus sozialwissenschaftlicher Perspektive die juristische Diskussion angeregt, inwiefern ein qualitativer Unterschied durch die Beziehungsdimension von Täter:innen und Opfer bei Delikten häuslicher Gewalt besteht, der über eine Qualifizierung einzelner Tatbestände oder sogar über einen eigenen Straftatbestand nachdenken lässt. Der Beitrag zieht damit die Bilanz aus den empirisch zugänglichen Definitionen „häuslicher Gewalt“ aus der Kriminalstatistik und der Möglichkeit einer rechtlichen Überarbeitung als Beitrag zu einer vereinheitlichten Problemdefinition.