juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 424 - 427, merk.würdig

Verbotsstadt 2.0

Skaten auf öffentlichen Plätzen verboten

Im Sportjahr 2021 verbietet Graz Skaten auf öffentlichen Plätzen. Die Freiheitlichen bereiten den Grazer Wahlkampf vor und wollen Sprachrohr für lärmgeplagte Anrainer_innen sein. § 88 StVO, welcher das Spielen auf Straßen regelt, wird als gesetzliche Grundlage neu interpretiert. Medienberichten zufolge hat diese Argumentation ein Jurist mit einer Anzeige losgetreten. Durch diese Auffassung gelten auch nicht anwesende Straßenbenutzer_innen als potentiell gefährdete Verkehrsteilnehmer_innen. Das Trickverbot reiht sich zu den Grazer Stadtverboten ein. Seit 2005 werden vermehrt Freiheiten in der Öffentlichkeit beschnitten. Skatern_innen, welche für Tricks den Boden mit den Rollen verlassen, werden mit Organstrafverfügungen geahndet. Ein Sportverein übernimmt Strafzahlungen in der Steiermark. Organisationen hatten sich schon vor der Pandemie für urbanes Miteinander eingesetzt.