Wenn Recht auf die Bühne kommt, wird Unaussprechliches verhandelbar. Vor Gericht und auf dem Theater bringen Inszenierung und Spiel Unübersichtliches in eine Ordnung. Am Beispiel des Gerichtsdramas Ökozid wird die Verwandtschaft zwischen Gericht und Theater anschaulich. Im Kontext der Strategic Climate Litigation, die für den Karlsruher Klimabeschluss vom März 2021 ebenso charakteristisch ist wie für andere vielbeachtete Klimaverfahren, verbindet sich die performative Form des gerichtlichen Verfahrens mit anderen Spielarten juristischer Intervention. Der Blick auf historische Beispiele solcher Inventionen schärft den Blick für die Dramatik heutiger Verfahren. Fritz Bauer etwa war ein Pionier strategischer Rechtskommunikation, der Gestaltungs- und Möglichkeitsräume transformativer Intervention eröffnete, die bis heute inspirieren. Er knüpfte an von Film und Theater beeinflusste kommunikative Strategien an, die international erstmals in den Nürnberger Prozessen entwickelt und erprobt worden waren.
Gericht halten über uns selbst
„Klimaklagen liefern strukturell perfekte Fragen für Verfassungsgerichte“
Petra Sußner, Ida Westphal und Eva Pentz, Gastherausgeberinnen des juridikum-Schwer-punkts zu Klimagerechtigkeit (juridikum)*: Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) und das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben beide in jüngerer Vergangenheit vielbeachtete klimarelevante Entscheidungen erlassen – unter unterschied-lichen Vorzeichen, mit sehr verschiedenen Fragestellungen und auch mit unterschiedli-chen Ergebnissen. Karlsruhe hat Teile des deutschen Klimaschutzgesetzes für mit den Grundrechten unvereinbar erklärt,1 Wien hat die Individualanträge gegen Steuerbefreiun-gen für die Luftfahrt zurückgewiesen.2 Wo sehen Sie Unterschiede und Gemeinsamkei-ten? Gibt es so etwas wie eine österreichische und eine deutsche „Klimaschutzrechtskultur“?Verena Madner (VM): Die beiden Entscheidungen zeigen große Unterschiede, die ich aber nicht in einer unterschiedlichen Klimarechtskultur festmachen würde, sondern daran, dass die Rechtsgrundlagen im Klimabereich sehr unterschiedlich sind und es stark auf die Verfahren ankommt, die an ein Gericht herangetragen werden – diese Faktoren bestimmen wesentlich darüber, was ein Gericht mit seiner Rechtsprechung leisten kann. In Österreich hat der VfGH bisher noch keine materielle Entscheidung in einer Klimarechtsklage getroffen. Die von Ihnen erwähnte Entscheidung zur Kero-sinsteuer ist bereits an der Frage der Zulässigkeit gescheitert. Das ist rechtlich interes-sant und zeigt, dass der Zugang zum individuellen Rechtsschutz in Österreich in sol-chen Fragen traditionell eher eng ist. Allerdings wurde diese spezifi sche Klage in ihren Erfolgsaussichten auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur von vornherein durch-gehend skeptisch beurteilt, weil die Darlegung der unmittelbaren Betroffenheit für die Kläger*innen schwierig war. Diese braucht es aber, um – bildlich gesprochen – die Pforten des Gerichtes zu durchschreiten und eine Entscheidung in der Sache zu errei-