juridikum 2/2021, Thema: Rechtsvertretung, 2021, Heft 2, S. 164 - 173, recht & gesellschaft

Automatisch ein Problem

Gesichtserkennungstechnologie in der Strafverfolgung

Laut dem Bundesministerium für Inneres ist der Einsatz der Gesichtserkennungssoftware vom Probebetrieb in den Regelbetrieb übergegangen. Neben der generellen Kritik am Einsatz von derartiger Software – negative Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte – ist es auch fraglich, ob der Einsatz in Österreich eine ausreichende rechtliche Deckung findet. Dieser Beitrag möchte aufzeigen, welche grund- und menschenrechtlichen Risiken sich aus dem Einsatz derartiger Gesichtserkennungstechnologien ergeben und die Situation in Österreich beleuchten.