Die Liberalisierung der Pornographie wurde trotz moralischer Opposition durch technische Fortschritte und Internationalisierung vorangetrieben. Pornographie hat eine lange Geschichte, die parallel zur Entwicklung der Medien verläuft, und war in vielen Kulturen vertreten, auch wenn das Christentum ihre Verbreitung im Westen einschränkte. In der Moderne wurde Pornographie durch den technischen Fortschritt in der Fotografie und der Druckindustrie weiter verbreitet. Berühmte Persönlichkeiten und Unternehmen, wie Berth Milton und Beate Uhse, spielten eine bedeutende Rolle in der Industrialisierung und Kommerzialisierung der Branche. Heute ist der Porno-Markt global, mit erheblichen Einnahmen aus Magazinen, Filmen und Videos, wobei die Hauptkonsumenten junge Männer, Paare und Frauen sind. Die Darsteller in der Branche sind meist junge Frauen und Männer, die oft nur kurzfristig tätig sind und sich häufig sozial missachtet fühlen.
juridikum 4/1990, Thema: Sexualität und Sittlichkeit, 1990, Heft 4, S. 25 - 26, thema
Was Sie schon immer über Pornos wissen wollten
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juridikum 3/1990, Thema: Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 8 - 9, recht & gesellschaft
Einheitliche Regelung,"Patientenanwälte"
Neues "Unterbringungsgesetz*
Die Anhaltung psychisch Kranker in österreichischen Krankenanstalten basiert auf Gesetzen von 1916 und 1956. Die Entscheidung über die Anhaltung obliegt dem Amtsarzt, nicht dem Gericht. Die zwangsweise Anhaltung ist nur zulässig, wenn eine akute Gefahr besteht, die anders nicht abgewendet werden kann. PatientenanwältInnen vertreten die Rechte der Betroffenen im Unterbringungsverfahren. Das Verfahren umfasst eine Anhörung des Kranken und eine mündliche Verhandlung mit verschiedenen Beteiligten.