juridikum 5/1990, Thema: Das Gesicht der Macht, 1990, Heft 5, S. 25 - 26, recht & gesellschaft

Die "Zweite Generation": Kinder von "Gastarbeitern"

EIN BLICK IN DEN STATISTIKDSCHUNGEL:

Die Situation der Kinder und Jugendlichen ausländischer Arbeitskräfte in Österreich bleibt ein komplexes und oft vernachlässigtes Thema. Trotz steigender Schülerzahlen ausländischer Kinder und Jugendlicher und einer sich verändernden Gastarbeiterpopulation, gibt es nur wenige Untersuchungen zu ihrer Situation. Der Anteil ausländischer PflichtschülerInnen hat sich in den letzten Jahren verdoppelt, wobei diese Kinder oft in Schulen niedrigerer Qualifikation überrepräsentiert sind. Die Schule ist häufig die erste Konfrontation mit einer fremden Kultur, was die Integration erschwert. Viele Jugendliche der "Zweiten Generation" stehen zwischen zwei Welten und kämpfen mit ihrer Identität. Die Bildungs- und Berufschancen für diese Jugendlichen sind oft eingeschränkt, was zu hoher Arbeitslosigkeit und Frustration führt.

juridikum 5/1990, Thema: Das Gesicht der Macht, 1990, Heft 5, S. 29 - 30, recht & gesellschaft

Ein Grundrecht auf politischen Widerstand?

Ziviler Ungehorsam (2):

Der Artikel diskutiert das Konzept eines Grundrechts auf zivilen Ungehorsam in Österreich. Es wird argumentiert, dass die Rechtsordnung nur Individualrechte einräumt, solange sie sich selbst nicht gefährdet sieht. Ein Grundrecht auf zivilen Ungehorsam könnte eine Schranke für staatliches Verhalten und eine Rechtfertigung für Verstöße gegen einfache gesetzliche Normen sein, insbesondere wenn es um den Schutz von Umwelt, Lebensraum und Freiheit geht. Dieses Grundrecht würde einen wichtigen Beitrag zur Erneuerung und Ausfüllung des Grundrechtskatalogs leisten und die demokratische Partizipation fördern. Es wird betont, dass ein solches Grundrecht die staatliche Autorität nicht untergräbt, sondern den demokratischen Staat bereichert. Die Einführung dieses Grundrechts würde sicherstellen, dass der Vorrang gegenüber einfachgesetzlichem staatlichen Verhalten gewahrt bleibt.

juridikum 3/1990, Thema: Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 33 - 33, sehen/hören/lesen

Grundeinkommen ohne Arbeit

Ökosozialer Umbau?

Die Veröffentlichung eines neuen Buches über das Grundeinkommen (GEK) von Wohlgenannt/Büchele hat die Debatte über dieses Thema in Österreich wieder angeregt. Obwohl das Medienecho bisher nur mittelmäßig ist, besteht die Hoffnung auf eine konstruktive Diskussion. Das GEK, das jedem Mitglied der Gesellschaft ein monatliches Einkommen unabhängig von Erwerbsarbeit bietet, gewinnt zunehmend an Interesse. Seit dem Erscheinen des Buches "Grundeinkommen ohne Arbeit" im Jahr 1985 hat sich die Diskussion über das GEK in Österreich verstärkt. Obwohl die wirtschaftliche Situation sich verbessert hat, bleibt die Forderung nach einem "bedarfsdeckenden" GEK bestehen ....

juridikum 3/1990, Thema: Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 19 - 20, thema

Demokratiebewußtsein in Osterreich

ÖSTERREICH, EINE DEMOKRATISCHE REPUBLIK?

Der Text kritisiert die politische und gesellschaftliche Situation, insbesondere in Österreich, und hinterfragt die Demokratie als Herrschaftsform. Er betont sozialpolitische Missstände, die durch undemokratische Entscheidungen und Lobbyismus entstehen. Die Forderung nach einer umfassenden Demokratisierung und Politisierung des Volkes steht im Mittelpunkt.

juridikum 3/1990, Thema: Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 5 - 5, aktuell

Freilassungen inDüsseldorf und Wien

In der BRD und Österreich wurden kürzlich politische Häftlinge freigelassen, darunter Ingrid Strobl und Mathias Pachornegg. Strobl wurde nach dem Kauf eines Weckers, der angeblich für einen Bombenanschlag verwendet wurde, aus der Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof kritisierte die Beweisführung und bezeichnete Strobls Fall als politische Justiz. Mathias Pachornegg wurde nach Vorwürfen wie Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt ebenfalls freigelassen. Der Prozess wird am Kreisgericht Leoben stattfinden.

juridikum 3/1990, Thema: Freiheit & Demokratie, 1990, Heft 3, S. 8 - 9, recht & gesellschaft

Einheitliche Regelung,"Patientenanwälte"

Neues "Unterbringungsgesetz*

Die Anhaltung psychisch Kranker in österreichischen Krankenanstalten basiert auf Gesetzen von 1916 und 1956. Die Entscheidung über die Anhaltung obliegt dem Amtsarzt, nicht dem Gericht. Die zwangsweise Anhaltung ist nur zulässig, wenn eine akute Gefahr besteht, die anders nicht abgewendet werden kann. PatientenanwältInnen vertreten die Rechte der Betroffenen im Unterbringungsverfahren. Das Verfahren umfasst eine Anhörung des Kranken und eine mündliche Verhandlung mit verschiedenen Beteiligten.

juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 250 - 260, thema

No Choice Advocates

Wie der Angriff auf reproduktive Rechte säkulare und religiöse Antifeminismen vereint

Die christlich-fundamentalistische Agitation gegen reproduktive Rechte hat sich in den letzten Jahren auf europäischer Ebene modernisiert und strategisch neu positioniert. Am Beispiel der österreichischen #FAIRÄNDERN-Petition gegen Abtreibung, die 2018 ins Parlament eingebracht wurde, wird zunächst gezeigt, wie diese Veränderungen zur verstärkten Akzeptanz christlich-fundamentalistischer und säkular rechtsextremer Diskurse beitragen. Auf europäischer Ebene – etwa im Rahmen des Netzwerks Agenda Europa – entwickelte Strategien, die sich dem Kampf gegen die „Kulturrevolution“ der 1960er und 1970er Jahre verschrieben haben, bilden den Hintergrund dieser Prozesse. Im letzten Abschnitt zeigen wir, wie die Agitation gegen Abtreibung christlich-fundamentalistische und säkular rechtsextreme Akteur:innen, in ihrem Kampf um politische Hegemonie verbindet. Nicht zuletzt die Konstruktion gemeinsamer Feindbilder und die Nutzung von Scharnierbegriffen erweisen sich dafür als funktional.

juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 152 - 157, merk.würdig

Alternativer Geschlechtseintrag für transidente Personen

Das Verwaltungsgericht Wien ändert erstmals den Geschlechtseintrag einer Person auf „nicht-binär“

Dieser Artikel befasst sich mit dem Zugang zu Geschlechtseinträgen abseits von „männlich“ und „weiblich“ im österreichischen zentralen Personenstandsregister. Als Ausgangspunkt dient die E G 77/2018 des VfGH, mit der dieser aussprach, dass die Beschränkung der Eintragungsmöglichkeiten auf „männlich“ und „weiblich“ nicht verfassungskonform ist. Anhand der Judikatur des VwGH und dem Erlass des BMI führt der Artikel aus, unter welchen Voraussetzungen alternative Geschlechtseinträge bisher vorgenommen wurden. Anschließend werden zwei Erkenntnisse des VwG Wien behandelt, aufgrund derer für Personen, bei denen keine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt, ein alternativer Geschlechtseintrag vorzunehmen ist, wobei eines dieser Erkenntnisse einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag vorsieht.