Der Erlass effektiven einfachgesetzlichen Rechts zum Klimaschutz scheitert oft am fehlenden politischen Willen. Jedoch kann aus dem Verfassungsrecht die staatliche Pflicht zu einem gewissen Maß an Klimaschutz abgeleitet werden. Eine solche Verpflichtung kann sich vor allem aus den Grundrechten ergeben. Welches subjektiv-einklagbare Recht auf Klimaschutz aber tatsächlich aus den Grundrechten erwächst, ist gar nicht so klar. Das dt Bundesverfassungsgericht hatte für das dt Verfassungsrecht im März 2021 darüber zu entscheiden.