Tiere, 2024, Heft 1, S. 1 - 4, vor.satz

Aber es ist doch legal!

Der Fall Signa und die Analyse Pistors

Die SIGNA Unternehmensgruppe ist für die größten Pleiten der österreichischen Wirtschaftsgeschichte verantwortlich. Bei der Aufarbeitung der wirtschaftlichen Vorgänge erstaunen dabei vor allem die kalkulierte Umgehung von Transparenzregeln und der Einsatz bilanzrechtlicher Tricks zur Profitgenerierung – Recht wurde gemieden aber insbesondere auch genutzt, um Vermögen zu vermehren.

Soziale Rechte von Migrant:innen, 2023, Heft 3, S. 277 - 281, vor.satz

Bleibt die Antragslegitimation Türhüter für Klimaklagen?

Neue höchstgerichtliche Entscheidungen zum Rechtsschutz im Klima- und Umweltrecht

Neue höchstgerichtliche Entscheidungen setzen sich mit dem Rechtsschutz in Klima- und Umweltfragen auseinander: Der Verfassungsgerichtshof wies einen Antrag auf Aufhebung von Teilen des Klimaschutzgesetzes zurück, der sich auf die Kinderrechte der Antragsteller_innen stützte. Frühere Klimaklagen scheiterten vor dem VfGH wiederholt wegen fehlender Antragslegitimation. Bei der neuesten Entscheidung thematisierte er dies zwar, ließ aber letztlich offen, ob die eng interpretierten Voraussetzungen der Antragslegitimation erfüllt waren ...

Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 417 - 421, vor.satz

SLAPPs und SLAPP-Back

Einschüchterungsklagen im grundrechtlichen Spannungsfeld

SLAPPs – Strategic Lawsuits Against Public Participation, oder auf Deutsch: Einschüchterungsklagen – verfolgen das Ziel, die Berichterstattung zu einem konkreten Thema oder einer Person zu unterbinden und öffentliche Stimmen verstummen zu lassen. Die Kläger:innen sind meist mächtige Private, staatliche Stellen oder der staatlichen Sphäre nahestehende Akteur:innen. Auf Beklagtenseite stehen in der Regel Journalist:innen, unabhängige Medien oder NGOs. Durch die angestrengte Prozessführung sind kritische Stimmen in ihren Ressourcen gebunden oder befürchten hohe Verfahrenskosten. Die rechtspolitische Debatte zum Umgang mit SLAPPs bewegt sich in einem grundrechtlichen Spannungsfeld. Dieses will der Beitrag beispielhaft anhand der Rsp des EGMR zur Meinungsfreiheit und Medienvielfalt, dem Persönlichkeitsschutz und dem Zugang zum Recht nachzeichnen. Mithilfe des dadurch abgesteckten Rahmens gilt es für Österreich auszuloten, ob es ergänzender Regelungen gegenüber Einschüchterungsklagen bedarf.

Rechtsstaat und Demokratie unter Druck, 2022, Heft 3, S. 335 - 337, thema

Vorwort der Gastherausgeber*innen

Im März 2022 veranstaltete die Zeitschrift juridikum in Kooperation mit dem Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien und der Arbeiterkammer Wien die Tagung „Rechtsstaat und Demokratie unter Druck – Perspektiven in der sozialen und ökologischen Krise“. Das vorliegende Heft fungiert als Tagungsband. Die Beiträge geben einen Einblick in die großen Fragen der Tagung, die sich um autoritäre Tendenzen im Recht drehten und versuchten, diese in ihrem gesellschaftlichen Kontext zu verstehen. Das Vorwort gibt einen Überblick über das inhaltliche Konzept der Tagung sowie über die in diesem Heft gesammelten Texte.

Jeder Mensch?, 2022, Heft 4, S. 413 - 419, vor.satz

Einschüchterungsklagen, Verfahrensgrundrechte und die Zuständigkeit der EU

Anmerkungen zur Initiative der Europäischen Kommission gegen SLAPPs

Der Richtlinien-Entwurf der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Einschüchterungsklagen soll einer Gefährdung der Kommunikationsgrundrechte entgegenwirken. Er beschränkt sich auf Zivilverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug, wobei dieser extensiv ausgelegt wird. Die Richtlinie soll verschiedene Rechtsinstrumente iZm Prozesskosten und Sanktionen vorsehen. Dadurch entsteht ein Konflikt mit den Verfahrensgrundrechten der Kläger:innen, insb mit deren Recht auf Zugang zu einem Gericht. Eine Analyse der Rsp des EGMR zu Art 6 EMRK legt jedoch nahe, dass Zugangsbeschränkungen zum Schutz vor missbräuchlicher Klagsführung gerechtfertigt werden können. Bei offenkundig unbegründeten Klagen soll es darüber hinaus möglich sein, eine vorzeitige Verfahrenseinstellung zu beantragen. Hier lässt der Entwurf allerdings offen, inwieweit diese weitreichende Maßnahme mit dem Recht auf ein faires Verfahren in Einklang gebracht werden kann. Die Kommission reduziert den Anwendungsbereich der vorzeitigen Verfahrenseinstellung auf ein Minimum. So verfehlt der Entwurf am Ende das Ziel eines umfassenden Schutzes vor Einschüchterungsklagen.

Renaissance des Planungsrechts, 2023, Heft 1, S. 63 - 65, thema

Vorwort der Gastherausgeber

Kein Abstract