Der EuGH hat im Urteil Europäische Kommission gegen Republik Österreich (C-328/20) festgestellt, dass die Einführung eines Anpassungsmechanismus bei der Familienbeihilfe und bei mehreren steuerlichen Vorteilen für Wanderarbeitnehmer*innen gegen die VO 883/2004 und die VO 492/2011 verstößt. Der Beitrag unterzieht dieses Urteil einer kritischen Analyse. Zunächst werden die Besonderheiten der Koordinierung von Familienleistungen und die bisherige Rechtsprechung des EuGH skizziert. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Erläuterung der Vergleichbarkeit von Wanderarbeitnehmer*innen mit in Österreich ansässigen Arbeitnehmer*innen sowie auf der kritischen Auseinandersetzung mit den möglichen Rechtfertigungsgründen.
Die Indexierung von Familienleistungen
Vorwort der Gastherausgeber:innen
Die verschiedenen Formen der Migration fordern die österreichische Gesellschaft heraus und werden diese auch in Zukunft herausfordern. Für all diese Migrationsformen stellt sich die Frage, inwieweit zuwandernde Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden und welche soziale Absicherung sie erfahren sollen. Aus dem Bedürfnis, den komplexen Schnittstellenbereich von Migration, Arbeit und Sozialem aus rechtswissenschaftlicher Perspektive besser zu verstehen und einige der vielen bestehenden Forschungslücken zu schließen, haben wir – Michaela Windisch-Graetz, Kevin Fredy Hinterberger und Johannes Peyrl – ein von der Arbeiterkammer Wien finanziertes Drittmittelprojekt am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien ins Leben gerufen. Zwei Jahre haben wir unter Einbeziehung vieler Expert:innen Ringvorlesungen und Seminare zum Themenbereich Migration, Arbeitsmarkt und soziale Absicherung veranstaltet. Die im vorliegenden Schwerpunkt abgedruckten Beiträge sind ein Teil der Ergebnisse dieser erkenntnisreichen zwei Jahre. Im Zuge des Projekts wurde deutlich, dass Österreich mit Migrant:innen und deren Zugang zu sozialen Rechten ambivalent umgeht.