Jüngere Judikatur von EuGH und EGMR präzisieren das Recht auf Familienzusammenführung von international Schutzberechtigten und stellen weitere Anforderungen an die gesetzliche Regelung dieses Rechtes. Der Beitrag setzt sich mit diesen Anforderungen auseinander und beschäftigt sich mit den Auswirkungen auf die innerstaatliche Rechtslage. Dabei interessiert insbesondere die unterschiedliche Rechtsstellung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten im Lichte der jüngeren Judikatur der europäischen Gerichte.
International Schutzberechtigte und ihr Recht auf Familienzusammenführung
Vorwort der Gastherausgeber:innen
Die verschiedenen Formen der Migration fordern die österreichische Gesellschaft heraus und werden diese auch in Zukunft herausfordern. Für all diese Migrationsformen stellt sich die Frage, inwieweit zuwandernde Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden und welche soziale Absicherung sie erfahren sollen. Aus dem Bedürfnis, den komplexen Schnittstellenbereich von Migration, Arbeit und Sozialem aus rechtswissenschaftlicher Perspektive besser zu verstehen und einige der vielen bestehenden Forschungslücken zu schließen, haben wir – Michaela Windisch-Graetz, Kevin Fredy Hinterberger und Johannes Peyrl – ein von der Arbeiterkammer Wien finanziertes Drittmittelprojekt am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien ins Leben gerufen. Zwei Jahre haben wir unter Einbeziehung vieler Expert:innen Ringvorlesungen und Seminare zum Themenbereich Migration, Arbeitsmarkt und soziale Absicherung veranstaltet. Die im vorliegenden Schwerpunkt abgedruckten Beiträge sind ein Teil der Ergebnisse dieser erkenntnisreichen zwei Jahre. Im Zuge des Projekts wurde deutlich, dass Österreich mit Migrant:innen und deren Zugang zu sozialen Rechten ambivalent umgeht.