Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1.9.2025 wurde in Österreich erstmals ein allgemeines subjektives Recht auf Zugang zu staatlicher Originialinformation normiert. In der vorzunehmenden Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteressen des Staates bzw Dritter und öffentlichen Interessen an der Offenlegung ist auch zu berücksichtigen, ob das Begehren von einem sogenannten „Watchdog“ gestellt wird. Der EGMR hat in zahlreichen Entscheidungen zu Art 10 EMRK klargestellt, dass heute viel mehr Akteur:innen als Watchdog gelten können, als die traditionelle Presse.