juridikum 4/1990, Thema: Sexualität und Sittlichkeit, 1990, Heft 4, S. 18 - 18, thema

Selten klare Fronten im Kampf der Geschlechter

NOVELLE ZUM WIENER PROSTITUTIONSGESETZ:

Das Machtgefühl als Lustquelle führt oft zur Unterdrückung anderer, wobei weibliche Prostitution als Ventil dient. In der BRD arbeiten schätzungsweise 400.000 Prostituierte und täglich besuchen 1,2 Millionen Männer Prostituierte. Diese Doppelmoral beeinflusst die Gesetzgebung, die Prostitution reguliert, wie durch die Wiener Novelle von 1990 ersichtlich, die eine Bannmeile um Schulen schafft und die Definition von Gewerbsmäßigkeit ändert, um die Kriminalisierung der Frauen zu erleichtern. International sind ähnliche Probleme erkennbar, etwa bei der Ablehnung von Untersuchungen von Männern, die Sexreisen unternommen haben, trotz gesundheitlicher Risiken. Die feministische und sozialistische Antwort zielt oft auf die Abschaffung der Prostitution, was als paradoxe Lösung zur Befreiung der Arbeiterinnen gesehen wird. Prostitution wird rechtlich als Gewerbebetrieb behandelt, wodurch der Körper der Frauen als Betriebsvermögen betrachtet wird, was zu einer zusätzlichen Unterdrückung führt.

juridikum 4/2023, Thema: Parlamentarische Kontrolle, 2023, Heft 4, S. 443 - 450, recht & gesellschaft

"(Nicht) jede unzüchtige Berührung"

NS-Rechtssprechung gegen Homosexuelle in Österreich

Franz Matyas ist einer von rund 1.300 Beschuldigten, die zwischen 1938 und 1945 in Wien aufgrund ihrer Homosexualität gerichtlich verfolgt wurden. An seinem Beispiel wird die NS-Rechtsprechung in Österreich zum Straftatbestand „Unzucht wider die Natur“ gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen (§ 129 Ib StG) untersucht.

juridikum 2/2023, Thema: Abtreibung, 2023, Heft 2, S. 246 - 249, thema

CHANGES for women

Eine Privatinitiative füllt Lücken im Gesundheitssystem

CHANGES for women ist ein gemeinnütziger und spendenfinanzierter Verein in Wien, der ungewollt Schwangere in finanziellen Notlagen beim Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen durch niederschwellige und unbürokratische Kostenübernahme unterstützt. Der Verein agiert völlig unabhängig und die Mitglieder arbeiten auf ehrenamtlicher Basis. Schwangerschaftsabbrüche sind in Österreich nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (Stichwort Fristenlösung). Dadurch ist die Versorgungslage für Betroffene auch 2023 noch mangelhaft. Sowohl der Zugang zu seriösen und objektiven Informationen als auch der tatsächliche Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht flächendeckend gegeben. Der Verein versucht somit, eine Lücke im Sozial- und Gesundheitssystem zu füllen, welche aufgrund politischen Unwillens auf Kosten von Frauen* und Personen mit Uterus nicht beseitigt wird.