„Die Unzufriedene“ war eine ab 1923 wöchentlich erscheinende, kritische Frauenzeitschrift. Sie hatte das erklärte Ziel die politische und (zivil)gesellschaftliche Teilhabe von Frauen zu fördern und sich neben Frauenrechten insbesondere mit sozialen und rechtlichen Problemen der arbeitenden Klasse zu befassen. Sie wurde trotz der klar sozialdemokratischen Blattlinie vom austrofaschistischen Regime übernommen und später vom nationalsozialistischen Regime weitergeführt.
Der Beitrag zeichnet die drei Zeitabschnitte am Beispiel der vielthematisierten weiblichen Haus- und Erwerbsarbeit nach und zeigt, wie die in der wandelnden Themenbearbeitung liegende Re-Formation der Unzufriedenen als Unterworfene Erkenntnisse bringt, die sodann als Ausgangspunkt dienen, um das Profil des Demokratischen als ein Ort von Auseinandersetzung und Streit zu stärken.
Die unzufriedene Demokratie
Austritt der Türkei aus der Istanbul Konvention
Im März 2021 trat die Türkei mittels Präsidialdekret aus der Istanbul Konvention aus. Dies löste eine große Protestwelle aus. Der Austritt wurde mit der Wahrung der familiären Einheit und dem ausreichenden nationalen Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt begründet. Dieser Text beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit des Austritts. Der türkische Staatspräsident hat mit Austritt per Präsidialdekret womöglich gegen seine verfassungsrechtlich verankerten Befugnisse verstoßen. Weiter umstritten bleibt die Frage, ob eine innerstaatlich rechtwidrige Kündigung Auswirkungen auf die völkerrechtliche Gültigkeit eines Vertrages hat.
Sexualisierte Gewalt an den EU-Außengrenzen
Frauen sind bei der Flucht und in Flüchtlingslagern oft spezifischen Gefahren wie sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit völker- und unionsrechtlichen Schutzpflichten der Europäischen Union. Der Fokus liegt dabei auf den griechischen Inseln an den EU-Außengrenzen („Hotspots“).
Sport: The Great Equalizer?
Europaweit ist Sport männerdominiert, egal ob im Breiten- oder im Spitzensport. 69% aller Mitglieder von Sportvereinen in Europa sind männlich, ebenso wie 92% der Präsident_innen und 77% der Board-Member der nationalen Olympia Komitees. Geschlechterungleichheiten betreffen viele Aspekte der Welt des Sports, sei es die Vergabe von Führungs- oder Coaching Positionen, die Ausübung von Breiten- und Spitzensport oder die Art der Medienberichterstattung über Frauen- und Männersport und die Prävalenz von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Dieser nach.satz beschäftigt sich mit Initiativen der Europäischen Kommission und des Europarates, die den Ursachen dieser Ungleichheiten auf den Grund gehen. Insbesondere die gemeinsame Initiative der beiden Institutionen “ALL IN: Towards gender balance in sport” liefert Vorschläge, wie man Ungleichheiten abbauen kann und welcher rechtliche Rahmen für eine geschlechtergerechte Sportwelt benötigt wird.
CHANGES for women
CHANGES for women ist ein gemeinnütziger und spendenfinanzierter Verein in Wien, der ungewollt Schwangere in finanziellen Notlagen beim Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen durch niederschwellige und unbürokratische Kostenübernahme unterstützt. Der Verein agiert völlig unabhängig und die Mitglieder arbeiten auf ehrenamtlicher Basis. Schwangerschaftsabbrüche sind in Österreich nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (Stichwort Fristenlösung). Dadurch ist die Versorgungslage für Betroffene auch 2023 noch mangelhaft. Sowohl der Zugang zu seriösen und objektiven Informationen als auch der tatsächliche Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht flächendeckend gegeben. Der Verein versucht somit, eine Lücke im Sozial- und Gesundheitssystem zu füllen, welche aufgrund politischen Unwillens auf Kosten von Frauen* und Personen mit Uterus nicht beseitigt wird.
Das Allgemeine im Blick
Anlässlich des Vorschlags, weitere Grundrechte in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen, geht der Beitrag der Frage nach, weshalb die Grund- und Menschenrechte im westlichen Verständnis in erster Linie dem Schutz der Güter und Interesse des Einzelnen dienen. Der Schutz von Kollektivrechtsgütern ist durch Grundrechte ist hiesigen Rechtsordnungen dagegen fremd. Nach einer kurzen Darstellung der Rechtslage in Europa sucht der Beitrag eine wesentliche Ursache dieser Trennung in der Funktion der Menschenrechte in den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts. Er erinnert daran, dass den Menschrechten in diesem historischen Zeitpunkt, in dem sie zum Leitbegriff gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung avancierten, ungeachtet ihrer Funktion zur Abschaffung der (absoluten) Monarchien und der Durchsetzung von Demokratie und (damals allerdings stark begrenzter) politischer Gleichheit ein beschränkter Begriff der Menschenrechte zugrunde lag, der stark auf den Schutz des Privateigentums fokussiert war. Ein abschließender Ausblick fragt danach, welche rechtspolitischen Schlussfolgerungen sich hieraus für den Schutz von Rechtsgütern der Allgemeinheit ergeben.
Machtlosigkeit in Machtstrukturen
Seit September 2022 gibt es die vera* Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport, die im Jahr 2021 durch einen Entschließungsantrag des Nationalrats initiiert wurde. Erfahrungsberichte und Beschwerden haben gezeigt, dass das Problem von sexuellen Belästigungen und toxischen Machtstrukturen in Kunst und Kultur auch hierzulande besteht. In diesem Text werden die wichtigsten Aspekte der Arbeit von vera* beleuchtet.
„Personen, die keinem Erwerb nachgehen“
Der Wandel des Familienmodells weg von der klassischen Hausfrauenehe und hin zu einem gleichberechtigten Doppelverdiener:innen-Haushalt führte zur notwendigen rechtlichen Stärkung der Frau. Im Schatten dieses Triumphs sehen sich Frauen jedoch unverändert mit nachteiligen Konsequenzen konfrontiert, die sich aus der ihnen aufgelasteten unbezahlten Familienarbeit ergeben. Im Rahmen dieses Beitrags sollen Einzelaspekte im Zusammenhang mit der Rechtsstellung der haushaltsführenden oder teil-haushaltsführenden Ehefrau aufgegriffen werden, um einen Denkanstoß zu den elementaren Folgen zu geben, welche die Abwertung nichtbezahlter Familienarbeit für betroffene Frauen nach sich ziehen kann.