juridikum 5/1990, Thema: Das Gesicht der Macht, 1990, Heft 5, S. 20 - 21, thema

Tansanische Nomaden im Kampf um ihr Landrecht

VERTRIEBEN, VERPRÜGELT, VERHAFTET UND OBENDREIN HINTERGANGEN:

Die Barabaig-Nomaden in Tansania kämpfen seit über 20 Jahren gegen das "Tanzania Canada Wheat Project" um ihre Landrechte. Ihre traditionellen Weideflächen wurden durch das Projekt beansprucht, was zu Bodenerosion, Überschwemmungen und einer erhöhten Kindersterblichkeit führte. Die Nomaden werden regelmäßig von NAFCO-Arbeitern und Regierungsbeamten angegriffen, verhaftet und mit hohen Bußgeldern belegt. Der Premierminister hob unrechtmäßig ihr Gewohnheitsrecht auf, um das Land der NAFCO zur Verfügung zu stellen. Die Barabaig versuchen, ihr Land vor Gericht zurückzugewinnen, doch das Eingreifen der Regierung und die Gewalt der NAFCO erschweren ihren Kampf. FIAN plant, internationalen Druck auf die tansanische Regierung auszuüben, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.

juridikum 5/1990, Thema: Das Gesicht der Macht, 1990, Heft 5, S. 22 - 24, thema

DEUTSCHLAND, DEMOKRATISCH VERFASST?

Vom Runden Tisch zum Grundgesetz und zurück

Das Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder setzt sich für eine neue gesamtdeutsche Verfassung ein, die durch einen Volksentscheid legitimiert wird. Ursprünglich entstand die Initiative aus der Arbeitsgemeinschaft Verfassung des Zentralen Runden Tisches der DDR. Trotz intensiver Diskussion und Unterstützung scheiterte der Verfassungsentwurf in der Volkskammer der DDR. Das Kuratorium fordert einen Verfassungsrat, der innerhalb von zwei Jahren eine neue Verfassung erarbeiten soll, über die das Volk abstimmen kann. Es soll eine breite öffentliche Diskussion und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger geben. Ein nächstes Treffen zur Diskussion der neuen Verfassung findet im Dezember 1990 in Potsdam statt.

juridikum 5/1990, Thema: Das Gesicht der Macht, 1990, Heft 5, S. 29 - 30, recht & gesellschaft

Ein Grundrecht auf politischen Widerstand?

Ziviler Ungehorsam (2):

Der Artikel diskutiert das Konzept eines Grundrechts auf zivilen Ungehorsam in Österreich. Es wird argumentiert, dass die Rechtsordnung nur Individualrechte einräumt, solange sie sich selbst nicht gefährdet sieht. Ein Grundrecht auf zivilen Ungehorsam könnte eine Schranke für staatliches Verhalten und eine Rechtfertigung für Verstöße gegen einfache gesetzliche Normen sein, insbesondere wenn es um den Schutz von Umwelt, Lebensraum und Freiheit geht. Dieses Grundrecht würde einen wichtigen Beitrag zur Erneuerung und Ausfüllung des Grundrechtskatalogs leisten und die demokratische Partizipation fördern. Es wird betont, dass ein solches Grundrecht die staatliche Autorität nicht untergräbt, sondern den demokratischen Staat bereichert. Die Einführung dieses Grundrechts würde sicherstellen, dass der Vorrang gegenüber einfachgesetzlichem staatlichen Verhalten gewahrt bleibt.

juridikum 4/2019, Thema: Verkehr(t) - Klima, 2019, Heft 4, S. 460 - 462, merk.würdig

Parlamentarische Demokratien im Rückbau

Nach Hans Kelsens Ideal soll das parlamentarische Verfahren dazu dienen, den verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zur Öffentlichkeit zu verhelfen. Aus der Gegenüberstellung von These und Antithese soll eine Synthese entstehen. Die Gesetzgebungspraxis wird dem nicht gerecht. In den vergangenen Monaten wurden wiederholt verkürzte Begutachtungsfristen kritisiert. Die Mitsprache der politischen Opposition und zivilgesellschaftlicher Player wird darüber hinaus durch die Anwendung verschiedener geschäftsordnungsmäßiger Instrumente erschwert. Diese Praktiken schwächen das Parlament in seiner Funktion und führen zu einer Machtverschiebung in Richtung Exekutive, die sich nicht nur in Österreich sondern auch auf europäischer Ebene feststellen lässt. Es zeigen sich – im Sinne von Friedrich von Hayek – technokratisch-autoritäre Ideen eines Liberalismus, der von demokratischen Strukturen nicht begrenzt werden soll.

juridikum 3/2021, Thema: Krise, 2021, Heft 3, S. 357 - 366, thema

„Krise“

Rechtsbegriff oder politisches Instrumentarium?

Dieser einleitende Beitrag des Zeitschriftenschwerpunkts „Krise“ soll den Begriff der Krise beleuchten und für die spätere rechtswissenschaftliche Thematisierung in weiteren Beiträgen aufbereiten. Zunächst wird eine allgemeine Definition sowie eine interdisziplinäre Kategorisierung vorgestellt, anhand derer bestimmte Grundmerkmale öffentlicher Krisen erklärt werden. Auf dieser Basis wird die Verwendung des Begriffs in Politik, Medien und Recht thematisiert.