Der Beitrag untersucht die Entscheidungen V.C. v. Slowakei (EGMR) und A.S. v. Ungarn (CEDAW-Kommittee) betreffend Zwangssterilisierungen an Romnja. Bemerkenswert ist, dass die Praxis klar als Menschenrechtsverletzung erkannt, jedoch die strukturelle und intersektionale Dimension der Fälle weitgehend ignoriert wurde. Es zeigt sich die paradoxe Natur des Rechts: Einerseits kann es als „Verbündeter“ für NGOs und Menschenrechtsorganisationen betrachtet werden, weil es Sichtbarkeit für Problemlagen erzeugt. Andererseits behält es insofern seine historische Rolle als „Gegner“, als die vergeschlechtlicht rassistische Unterordnung von Romnja nicht adäquat adressiert wird. Der Beitrag stellt die Frage, inwiefern dadurch struktureller Rassismus gestärkt und stillschweigend einer eugenischen sozialen Norm entsprochen wird, welche die Reproduktion jener zu verhindern sucht, die als „unwert“ oder „untauglich“ für die Gesellschaft gelten.
“Ally” or “enemy”?
„Heißt das, es gibt rechtlich geseh’n keine Rassen?“
Anhand sozialanthropologischer Forschungen an österreichischen Schulen wird analysiert, wie „Rasse“ nach wie vor als Ordnungsprinzip funktioniert. Zu Beginn wird die Genese des Konzeptes und Begriffes „Rasse“ in Europa nachvollzogen, um dann anhand von Schulbuchanalysen, Interviews, Fokusgruppen und Teilnehmenden Beobachtungen mit Lehrer*innen und Schüler*innen dessen Verwendung und vermeintlichen Nutzen aufzuzeigen. Dabei geht es um die fehlende Auseinandersetzung von Akteur*innen im Feld Schule, mit dem ungleichheitsgenerierenden System des Rassismus im Bildungssystem und die Erwartungshaltung an eine höhere Instanz wie beispielsweise das Rechtssystem um etwaige Richtlinien vorzugeben.
„Whiteness“ an juridischen Fakultäten
„Whiteness“ an juridischen Fakultäten ist ein wenig beachtetes Thema innerhalb der österreichischen Rechtswissenschaften. Für den vorliegenden Beitrag wurden Studierende der juridischen Fakultät Wien eingeladen, über ihre diesbezüglichen Erfahrungen zu reflektieren.
Rassistische Polizeigewalt in Österreich
Seit einigen Jahren beobachten wir sowohl in der Politik als auch in den Medien eine vermehrte Diskussion über rassistische Polizeigewalt. Obwohl dieser Diskurs in erster Linie mit den USA verbunden wird, stellt Rassismus innerhalb der Polizei auch in Österreich eine wesentliche sehr aktuelle Problematik dar. Nicht nur berichten Betroffene immer öfter von ihren schockierenden Erlebnissen, auch belegen Studien und Umfragen, dass Österreich in facto auch im Europavergleich mehrfach am schlechtesten abschneidet. Um Betroffenen in der Praxis den Zugang zum Recht zu ermöglichen, ist Veränderung dringend notwendig. Der nachstehende Artikel erläutert, mit welchen Schwierigkeiten Betroffene von rassistischer Polizeigewalt unter anderem konfrontiert werden.
Erntearbeit: der Osten zur Hand
Die Ernte von Gemüse und Obst in Österreich wird vorwiegend von osteuropäischen Saisoniers verrichtet. Ob EU-Bürger_innen mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt (Rumänien) oder Drittstaatsangehörige mit temporärem und eingeschränktem Aufenthaltstatus (Ukraine): sie arbeiten in der Regel unter schlechten und ungesetzlichen Bedingungen. Die sezonieri-Kampagne, eine gewerkschaftliche Unterstützungskampagne für Erntearbeiter_innen in Österreich, setzt hier an.
Die Arbeit in der Landwirtschaft gehört zum Niedriglohnsektor in der EU, so auch in Österreich. Die Ausbeutung von migrantischen Arbeitskräften in der Landwirtschaft beruht auf der wirtschaftlichen Ungleichheit von Ländern und auf rassistischen Normen, Gesetzen und Haltungen. Eine auf Rassismus basierende Hierarchie, in der die „Anderen“ untergeordnet sind, die nicht hier geboren sind – Grenzen werden auf und zu gemacht, je nach wirtschaftlichen Interessen.
Bekämpfung des Rassismus und der Diskriminierung in Deutschland
Dieser Artikel bietet einen Überblick über den aktuellen rechtlichen Kontext im Hinblick auf die Bekämpfung des Rassismus und der rassischen Diskriminierung in Deutschland. Das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot wegen der Rasse hat bisher ein Schattendasein geführt. Es wurde vom BVerfG kaum behandelt. In den letzten Jahren haben vor allem Racial-Profiling-Fälle zu einer Entwicklung der Rsp mit Bezug auf Art 3 Abs 3 S 1 GG beigetragen. Die rassistischen Anschläge in Hanau im Jahr 2020 und der Mord an dem Afroamerikaner George Floyd haben eine Rassismusdebatte angestoßen, die zu einer größeren Aufmerksamkeit für den Rassismus und die strukturelle Diskriminierung geführt hat. Der Diskurs um den Rassebegriff, der seit Jahren geführt wird, wurde mit der Forderung wieder aufgegriffen, Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen.
Rassismen im Recht erkennen
Rassismus in rechtlichen Regulierungen, Verfahren und Entscheidungen zu erkennen, zu benennen und einzuordnen, fordert heraus – rechtsdogmatisch, rassismustheoretisch und nicht zuletzt ganz persönlich, denn Rassismus betrifft uns alle, aber sehr unterschiedlich. Der Beitrag möchte Jurist:innen bei einem rassismuskritischen Blick auf das Recht unterstützen. Liebscher skizziert dazu zunächst Referenzen, Prämissen und Kontroversen rassismuskritischer Rechtswissenschaft im deutschsprachigen Rechtskontext, wobei sie auf die Erkenntnisse von Critical Race Theory zurückgreift. Sie nimmt dann rassismustheoretische Begriffsklärungen vor und systematisiert schließlich die Vielfalt der Rassismen - individuell, institutionell, strukturell, die sich im Recht zeigen können.
Rassismus aus der Perspektive materialistischer Staatstheorie
Der Artikel unternimmt eine Theoretisierung von Rassismus und Staatlichkeit ausgehend von einer materialistischen Theorie des bürgerlichen Staates. Zunächst werden poststrukturalistische und weberianische Zugänge, die versuchen moderne Staatlichkeit und Rassismus zusammenzudenken, einer Kritik unterzogen und anschließend wird eine alternative Konzeption entwickelt. Diese versteht Rassismus auf der ideologischen Ebene als Legitimationsidee für die von bürgerlichen Nationalstaaten systemisch produzierten Ungleichheiten, die vor dem Hintergrund moderner Vorstellungen naturrechtlicher Gleichheit gerechtfertigt werden müssen. Auf der strukturellen Ebene zeigt der Artikel, am Beispiel des modernen Wohlfahrtsstaates, wie das in ihm verdichtete Kräfteverhältnis auf dem rassistischen Ausschluss von nicht zugehörigen Anderen basiert.
Vorwort der Gastherausgeber:innen
Das Verhältnis von Rassismus und Recht scheint in den österreichischen Rechtswissenschaften im Gegensatz zu gegenwärtigen deutschen Rechtsdebatten eher wenig beachtet. Der vorliegende Heftschwerpunkt antwortet auf diese Leerstelle. Er soll Orientierungspunkte und Anregungen für eine rassismuskritische Rechtswissenschaft bieten. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie das Recht selbst an der Herstellung und Aufrechterhaltung von Rassismus teilhat(te) und wie dieses Verhältnis gefasst und untersucht werden kann. Die im Schwerpunkt versammelten Beiträge stellen theoretische Rahmen für rassismuskritische Analysen vor und zeigen konkrete Manifestationen rassistischer Verhältnisse in der Geschichte und Gegenwart auf, etwa mit Blick auf Polizei, Arbeitswelt, Bildung und reproduktive Rechte.
Wer war Pauli Murray (1910–1985)?
Sowohl die in den USA des 20. Jahrhunderts wirksamen Herrschafts- und Ungleichheitsverhältnisse als auch die sozialen Bewegungen dagegen kreuzen sich in Pauli Murrays Lebensgeschichte (1910-1985) in exemplarischer Weise. Sie war als Aktivistin und Juristin in der Arbeiter:innenbewegung, der Schwarzen Bürgerrechtsbewegung und der Frauenbewegung aktiv und gilt als intersektionale Vordenkerin. Mit ihren juristischen Argumentationen war sie vielfach ihrer Zeit voraus und Wegbereiterin für entscheidende Rechtsentwicklungen. Ihre Biographie nicht nur die Geschichte einer Schwarzen Juristin, die sich dem Kampf für Menschenrechte und Gerechtigkeit verschrieb, sondern auch die Geschichte einer nicht-binären/transidenten Person, die ihre Geschlechtsidentität aufgrund der gesellschaftlichen Umstände zeitlebens weitgehend unter Verschluss hielt. Der vorliegende Beitrag macht einführend mit Pauli Murray und ihrem Wirken bekannt.