Angriffe auf den Rechtsstaat, Missachtung des Parlaments und seiner Kontrollfunktion, steigender parteipolitischer Zugriff auf die Medien: Österreich zeigt in jüngster Zeit Entdemokratisierungstendenzen, die sich in die globale dritte Welle der Autokratisierung einreihen. Internationale Demokratieindices weisen Österreich ua im Bereich der politischen Kultur nunmehr als „beschädigte Demokratie“ aus. Die Coronakrise und der zeitgleich abgehaltene Ibiza-Untersuchungsausschuss verdeutlichten allerdings nicht nur die Schwächen der demokratischen Praxis, sondern belegten auch die in der Literatur genannten Stützen der Demokratie, die neben einer wachsamen Zivilgesellschaft va in der unabhängigen Justiz und im öffentlichen Dienst zu finden sind.
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Autokratisierungstendenzen
Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit während des 1. Lockdowns der COVID-19-Pandemie
Die Covid-19 Pandemie zeigt und verschärft geschlechterspezifische Ungleichheiten in der Gesellschaft. Diese offenbaren sich auch in systemrelevanten Berufen. In diesem Beitrag werden die Wahrnehmungen zur Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit während des 1. Lockdowns sowie der „Tiroler Selbstisolation“ und der Zeit danach von 24 Eltern (22 Frauen*), die an einer medizinischen Universität arbeiteten, zusammengefasst und mit anderen empirischen Erhebungsergebnissen verglichen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass va das Thema „Ressourcen“ (fehlende und vorhandene) dominierte. Gewonnene Zeit mit Kindern wurde ebenso thematisiert wie die Schwierigkeiten Home-Office und Betreuung zu vereinen. Generell weisen die Ergebnisse darauf hin, dass in einer durch Unsicherheit geprägten Zeit, Politik, Recht und Arbeitgeber:innen einen flexiblen Rahmen ermöglichen sollten, der die Vereinbarkeit von systemrelevanter Berufstätigkeit mit Kinderbetreuung bewirkt und gleichzeitig Mehrfachbelastungen berücksichtigt.
Grenzenloses Europa in Zeiten von Corona
Die Personenfreizügigkeit gilt als eine der wichtigsten Errungenschaften der EU. Nach der sogenannten „Migrationskrise“ 2015 ist Schengen nun wieder in Gefahr. Unter dem Schengen-Regime dürfen MS nur unter bestimmten Umständen und für streng begrenzte Zeiträume Grenzkontrollen einführen. Angesichts der Verbreitung des Coronavirus haben viele der MS Binnengrenzkontrollen und -schließungen sowie Reiseverbote mit der Begründung einer unmittelbaren Bedrohung der öffentlichen Ordnung eingeführt. Diese Handlungen stellen einen tiefgreifenden Eingriff in die Grund- und Freizügigkeitsrechte des Einzelnen dar. Die Corona-bedingten Maßnahmen und ihre Recht- bzw Verhältnismäßigkeit werden in diesem Artikel kritisch analysiert und bewertet. Der Artikel zeigt, dass die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, gerechtfertigt durch den Gesundheitsnotstand und kompensiert durch innovative Lösungen (zB „green lanes“), normalisiert wurde und Fragen über die Zukunft der europäischen Solidarität aufwirft.
Die UG-Novelle 2021
Die UG-Novelle 2021 bringt zahlreiche Änderungen im Organisations-, Studien- und Personalrecht öffentlicher Universitäten mit sich. Das Ausmaß der Beteiligung im Begutachtungsverfahren war groß, die geäußerte Kritik grundlegend. Am breitesten in der Öffentlichkeit diskutiert wurden die neu eingeführte Mindeststudienleistung, durch die „mehr Verbindlichkeit in das UG Einzug halten“ soll, sowie die Novellierung der Kettenvertragsregel. Im Schatten dieser Debatten wurde versucht, einige wesentliche Beschneidungen der Organisationsautonomie öffentlicher Universitäten an der kritischen Öffentlichkeit vorbeizuschleusen. Zahlreiche Vorschläge aus dem Ministerialentwurf wurden nicht in die Regierungsvorlage übernommen, sodass die Gesetzesänderung letztlich nicht verfassungswidrig erscheint. Der Beitrag verfolgt neben einer verfassungsrechtlichen Analyse den Ansatz, die Novelle in die Geschichte der Universitätsentwicklung der letzten Jahrzehnte einzuordnen und im bildungspolitischen Spektrum zu verorten.
Diskriminierung beim Zugang zur oberösterreichischen Wohnbeihilfe
2018 wurde unter der schwarz-blauen Landesregierung in Oberösterreich der Zugang zur Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige massiv eingeschränkt. Bereits bestehende zusätzliche Erfordernisse für den Bezug von Wohnbeihilfe wurden verschärft, zusätzlich wurde von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen plötzlich ein formaler Nachweis von Deutschkenntnissen verlangt. Von diesen Verschärfungen waren rund 3.100 Haushalte betroffen, die für den Erhalt von angemessenem Wohnraum auf die Wohnbeihilfe angewiesen sind. Eine Musterklage des Klagsverbands führte zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Linz an den EuGH in dieser Frage. Die Entscheidung des EuGH liegt nunmehr vor.
Verfolgung, Flucht, Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
Obwohl mehr als 70 Jahre vergangen sind, wirken die Folgen der austrofaschistischen und nationalsozialistischen Praxis des Staatsbürgerschaftsentzugs bis heute nach. In dem Bestreben, bestehendes Unrecht zu beseitigen und alle Vertriebenen und ihre Nachkommen "heimzuholen", wurde das Staatsbürgerschaftsgesetz erst vor kurzem angepasst. Das adaptierte Gesetz scheint aber die gesteckten Ziele nicht zu erreichen. Betrachtet man nämlich den historischen Kontext scheinen die Opfer und ihre Nachkommen immer noch ungerecht belastet: Während ehemalige Nationalsozialist_innen bereits zwölf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges die österreichische Staatsbürgerschaft relativ leicht (wieder-)erwerben konnten, sind die Opfer immer noch mit Auflagen konfrontiert, um das zurückzubekommen, was ihnen vor über 70 Jahren genommen und seither vorenthalten wurde. Dieser Artikel beleuchtet die Entwicklung des Staatsbürgerschaftsrechts seit 1945 und zeigt die Ungleichbehandlung von Täter_innen und Opfern.
Unterstützungsleistungen des Bundesheeres
Bis zu 20.000 hilfs- und schutzbedürftige Fremde täglich überschritten im Herbst 2015 die österreichische Grenze. Die damit einhergehenden Bilder überfüllter Bahnhöfe und der Zustände an den Grenzübergängen haben sich stark in das kollektive Gedächtnis eingeprägt. Von Anfang an erbrachte das Bundesheer Hilfeleistungen bei der Bewältigung der Situation. Diese umfassten neben der sicherheitspolizeilichen Assistenz Unterstützungsleistungen (wie etwa Transport-, Verpflegungs- und Pionierleistungen). Dieser Beitrag untersucht die Zulässigkeit dieser Unterstützungsleistungen, die das Bundesheer 2015 und 2016 am Höhepunkt der Migrationskrise an das Innenministerium geleistet hat.
„Ich muss insbesondere aus sicherheitspolizeilichen Gründen auf einer lückenlosen Erfassung aller jüdischen Mischlinge bestehen“
Der folgende Beitrag untersucht, wie die Begriffsdefinitionen der Nürnberger Gesetze, in denen geregelt war, wer als Jude und Jüdin galt, nach dem Anschluss in Österreich im Jahr 1938 bzw nach der Besetzung der Niederlande im Jahr 1940 in Gesetzen und Verordnung Eingang fanden. In diesem Kontext wird auf die Registrierung der Jüdinnen und Juden sowie auf die Erfassung der Mischlinge und Geltungsjuden- und jüdinnen eingegangen. Ein Fokus im Text liegt auf dem Personal im Anschluss-Kabinett in Österreich bzw in der Führungsriege im Reichskommissar Niederlande. Die Verwaltungsspitze in den Niederlanden bestand aus jenen Personen, die bereits bei der Vertreibung, Verfolgung und Deportation der Jüdinnen und Juden in Österreich eine tragende Rolle einnahmen und ihre Erfahrungen später in den Niederlanden einsetzen.
Verstaatlichte Rechtsberatung im Asylverfahren
Seit der Reformierung der Rechtsberatung im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren befinden sich Entscheidungsbehörde und Rechtsvertretung im unmittelbaren Einflussbereich des Bundesministeriums für Inneres. Die Verstaatlichung der Rechtsberatung bringt hierbei eine Vielzahl an Problemen mit sich, die der vorliegende Text beleuchtet. Unions- und Verfassungsrecht garantieren im Bedarfsfall unentgeltliche Rechtsvertretung und stellen hohe Anforderungen an deren inhaltliche Ausgestaltung. Anhand dieser Vorgaben wird die rechtliche Umsetzung der staatlichen Rechtsvertretung analysiert und Umstände aufgezeigt, welche die geforderte Unabhängigkeit in Zweifel ziehen. Aufgrund von strukturellen Problemen und intransparenten Regelungen hält die Rechtsberatung die politischen Versprechungen (rechtlich) nicht, sondern muss die Rechtslage als unions- und verfassungsrechtswidrig bezeichnet werden.
Garantieren die Verteidigungsrechte von Jugendlichen ein faires Verfahren?
Der Grundsatz der Waffengleichheit hat eine „Korrekturfunktion“ bei groben Gleichheitsverstößen im Rahmen der Verfahrensgestaltung und bietet zudem eine Orientierung für die Ausgestaltung eines Verfahrens im Sinne der Ausrichtung hin zu einem Ideal, ohne dabei zwingenden Handlungsbedarf vorzuschreiben. Dies gilt auch für die Ausgestaltung der gesetzlichen Rechtsvertretung im Asylverfahren.